HB BERLIN. Private
Wettbüros dürfen bis auf weiteres nur noch dann geschlossen werden,
wenn eine konkrete Gefahr für das Gemeinwohl besteht, heißt es in dem
Beschluss, der dem Handelsblatt vorliegt (Az.: 1 BvR 223/05). Die bloße
Tatsache, dass illegales Glücksspiel strafbar ist, reicht dafür nicht.
Denn das Verbot privater Glücksspiele sei auf europarechtlicher Ebene
mit "erheblichen Zweifeln" behaftet, argumentieren die Richter. Für
diesen Sommer hat das BVerfG ein Grundsatzurteil zu diesem Thema
angekündigt.
Der Beschluss aus Karlsruhe beschert den privaten Wettbüros im Kampf
gegen die Länder einen wichtigen Etappensieg. Derzeit ist das Angebot
von Sportwetten nur Oddset erlaubt, dem Angebot der landeseigenen
Lottogesellschaften, sowie vier Anbietern, die mit einer Lizenz aus
DDR-Zeiten agieren, der bekannteste von ihnen ist Betandwin. Seit einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2003 aber ist
fraglich, ob das Verbot privater Sportwetten europarechtlich Bestand
hat. Experten erwarten für den Sommer die Öffnung des Marktes für
private Buchmacher und Wettanbieter.
Vergangene Woche kündigte bereits der Deutsche Fußball-Bund (DFB)
an, ein eigenes Wettangebot zu konzipieren, sobald die Marktöffnung
legalisiert sei. Derzeit wird der deutsche Sportwettenmarkt auf 1,5
Mrd. Euro geschätzt. Oddset setzt davon rund 450 Mill. Euro um.
Vor allem gegen Wettannahmestellen gingen einige Bundesländer teils
mit massiven Mitteln vor. Dabei handelt es sich um Büros, in denen
Wetten an ausländische Buchmacher vermittelt, selbst aber keine
Wettquoten erstellt werden. "Jetzt erwarten wir eine Beruhigung an der
Front", sagt Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband.