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Wettmonopol bleibt - vorerst |
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Donnerstag, 10 August 2006 |
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Heute fiel das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, ob das Wettmonopol mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder eben nicht. Das Urteil besagt zwar, dass das Wettmonopol gegen das Recht auf die freie Berufswahl verstößt, aber es wurde nicht insgesamt in Frage gestellt. Das wäre ein schwerer Schlag für die Sportvereine gewesen, da sie aus den Erlösen der staatlichen Lotterien und des Sportwetten Anbieters Oddset finanziell gefördert werden. Der Gesetzgeber darf also seine Marktdomonanz bei Sportwetten behalten, muss aber stärkere Maßnahmen zur Bekämfung der Spielsucht ergreifen, denn genau hier bestehen Defizite. "Eine aktive Suchtprävention findet im Rahmen des gegenwärtigen staatlichen Wettangebots nicht statt", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Hans Jürgen Papier. Der Gesetzgeber muss hier also Änderungen vornehmen oder den Markt für private Wettanbieter (Buchmacher) freigeben. Für die vom Gericht geforderten Änderungen wird dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gegeben. Bis dahin bleibt das Monopol so bestehen wie es ist. Die Enttäuschung bei allen, die sich eine Öffnung des Wettmarktes erhofft hatten ist groß! Das sieht auch Franz Ömer, Chef des Online-Wettanbieters Bet-at-home.com: "Im Ganzen hat das Urteil wenig Folgen. Deutschland ist für Wettanbieter wegen der Gesetzesunklarheit kein interessanter Markt."
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